Hausordnung

der Volksschule Dr. Theodor Körner, Kapfenberg Schirmitzbühel

Die Hausordnung und die Klassenordnung regeln den Organisationsablauf der Schule. Sie werden mit den Kindern besprochen und den Eltern zu Kenntnis gebracht.

1
Pünktlichkeit

Pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Das Schulhaus ist ab 7:25 Uhr geöffnet.

2
Aufsicht

Die Aufsichtspflicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und endet mit dem Entlassen der Kinder.

3
Unterrichtszeit

Endet eine Veranstaltung außerhalb des Schulhauses früher, werden die Kinder erst zum regulären Unterrichtsende entlassen.

4
Im Schulhaus bleiben

Das Verlassen des Schulgebäudes ist während des Unterrichts aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

5
Hausschuhe

Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.

6
Verhalten in den Gängen

Der Aufenthalt in den Gängen ist nur unter Aufsicht erlaubt. Laufen in Gängen ist verboten.

7
Fenster

Fenster müssen in den Pausen geschlossen bleiben.

8
Unterrichtsmittel

Unterrichtsmittel und Einrichtungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln.

9
Verbotene Gegenstände

Gefährliche oder störende Gegenstände (Scooter, elektronische Spiele usw.) dürfen nicht mitgebracht werden.

10
Fernbleiben

Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule unverzüglich gemeldet werden – mit schriftlicher Begründung.

11
Verhalten

Bei gefährdendem Verhalten kann ein Kind von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.

12
Mobiltelefone

Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.

13
Erreichbarkeit

Eltern oder Vertrauenspersonen müssen jederzeit erreichbar sein.

14
Ordnung

Die Klasse ist ordentlich zu verlassen. Jede/r trägt zur Ordnung bei.